Winterdienst für die von uns betreuten Objekte
Im Prinzip hat jede Stadt oder Gemeinde eine Verkehrssicherungspflicht für öffentliche Gehwege. Diese werden aber in der Regel im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten über die Gemeindesatzung auf die Haus- bzw. Grundstückseigentümer, deren Grundstücke sich an den öffentlichen Gehwegen befinden, übertragen. So ist es auch mit der Schneebeseitigung in Wuppertal, Düsseldorf oder Köln der Fall.
Insbesondere an Eckgrundstücken können hier zum Teil sehr große Flächen zusammenkommen und auch dementsprechende Kosten verursachen, sofern der Schneedienst keine günstigen Preise hat.
Die Eigentümer haben allerdings die Möglichkeit, die Pflichten der Schnee- und Eisbeseitigung an die Mieter bzw. Bewohner der jeweiligen Immobilie abzuwälzen, so dass diese den Räum- und Streudienst übernehmen müssen.
Grundsätzlich steht der Eigentümer einer Immobilie allerdings in der Pflicht, die verschneiten und vereisten Gehwege und Zuwege durch Räumen und Streuen zu sichern.
Wird der Dienst nicht durch den Vermieter selbst oder einen Beauftragten durchgeführt, kann der Vermieter den Winterdienst wie beschrieben über den Mietvertrag an den Mieter übertragen.
Der Schneedienst kann bei uns als Einzelmodul oder auch als Teil eines umfassenden Facility-Plans gebucht werden. Abhängig von der vertraglichen Ausgestaltung kann sie auch Teil des Hausmeisterservice oder der kompletten Objektbetreuung sein. Akkurat und pünktlich: Wir erledigen die Räum- und Streuarbeiten während Sie sich um ihre eigentlichen Aufgaben kümmern – oder möglicherweise noch im verdienten Schlaf befinden.